Kann man ein Testament per E-Mail widerrufen?

Erbschaft

Kann man ein Testament per E-Mail widerrufen?
Immer mehr vertragliche Angelegenheiten werden per E-Mail geregelt. Bei testamentarischen Angelegenheiten liegt aber eine Grenze.

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Um ein wirksames Testament zu errichten, müssen Erblasser unbedingt die Formvorschriften einhalten. So verhält es sich auch beim Widerruf eines Testaments. Eine E-Mail mit dem Inhalt, nichts weiter zu vererben zu haben, erfüllt nicht die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament und lässt auch keine Widerrufserklärung erkennen. Über diese Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin informiert die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Zwei Testamente – eines vernichtet, eines per E-Mail widerrufen
Der Erblasser verfasst im Januar 2010 ein handschriftliches Testament, welches er im März 2011 durch ein neues handschriftliches Testament ersetzt. Den durch beide Testamente eingesetzten Testamentsvollstrecker fordert der Erblasser 2012 ..