Erbvertrag: Das sollten Sie wissen
Ein Erbvertrag kann eine Alternative zum Testament sein – besonders für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Doch Vorsicht: Es gibt auch Nachteile. Erblasser, die sichergehen möchten, dass sie den Ehevertrag später nicht anfechten müssen, sollten sich einen Rücktritt vorbehalten.