Corona: Gewerbliche Beherbergung – Beschränkung auf 60 Prozent war rechtmäßig
Den Sommer an der Ostsee verbringen. Für viele eine echte Alternative zur Flugreise in den Sommerferien. Da dürften die Kapazitäten schnell an ihre Grenzen stoßen. Zumal etwa in Mecklenburg-Vorpommern gewerbliche Anbieter von Unterkünften ihre Betten nur zu 60 Prozent belegen dürfen. Ist dies überhaupt zulässig?