Eigentumswohnung: Lärm wegen Glascontainer ist kein Mangel
Wer eine Eigentumswohnung kauft, möchte sie auch genießen, und das möglichst lange. Doch dann stellt man fest, dass direkt gegenüber Glas- und Altpapiercontainer aufgestellt werden. Davon war in den Prospekten des Bauträgers nichts zu lesen. Eine Wertminderung kann man in diesem Fall nicht geltend machen.