Vorstandschaft

Der Vorstand

RA Theresia Pösl
Schriftführerin

RA Peter Dürr
Vorsitzender

RA Andreas Nörr
stellv. Vorsitzender

RA Barbara Lipsky
Schatzmeisterin

Die Geschäftsstelle

Rechtsfachwirtin Martina Aurisch
Geschäftsstelle

Der Verein

Der Anwaltverein Rosenheim ist eine Vereinigung engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Kanzleisitz im Landkreis Rosenheim haben.

Der Anwaltverein Rosenheim wurde am 15.05.1961 gegründet und am 27.02.1962 in das Vereinsregister eingetragen. Zweck des Vereins nach der Satzung ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen Interessen, insbesondere die Förderung der örtlichen Belange der Anwaltschaft.

Der Anwaltverein Rosenheim ist eine Vereinigung engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Kanzleisitz im Landkreis Rosenheim haben.
Der Anwaltverein Rosenheim wurde am 15.05.1961 gegründet und am 27.02.1962 in das Vereinsregister eingetragen.

Zweck des Vereins nach der Satzung ist die Wahrung, Pflege und Förderung der beruflichen Interessen, insbesondere die Förderung der örtlichen Belange der Anwaltschaft.

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Traunstein unter VR Nr. 40184 eingetragen. Der Anwaltverein Rosenheim zählt derzeit knapp 200 Mitglieder.

Hauptanliegen des Anwaltvereins Rosenheim ist die Fortbildung seiner Mitglieder im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung.

Der Anwaltverein Rosenheim ist Mitglied im Bayerischen Anwaltverband und im Deutschen Anwaltverein.

Der Anwaltverein Rosenheim bietet seinen Mitgliedern eine große Anzahl von Serviceleistungen. Er ist darüber hinaus Ansprechpartner für Rechtsuchende, die einen Anwalt/Anwältin für bestimmte Rechtsbereiche suchen. Dies erfolgt online über den Button Anwaltsuche.

Hinweis nach § 5 Telemediengesetz:
Für die Angaben im Internetangebot des Rosenheimer Anwaltvereins, insbesondere in der Mitgliederliste und der Suchfunktion gilt:

Die Mitglieder gehören zur Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Postfach 201665, 80016 München, Telefon: 089/5329440. Die Angabe “Rechtsanwalt” bzw. “Rechtsanwältin” bezieht sich auf die  Berufsbezeichnung nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs:
Die Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Über uns

Der Anwaltverein Rosenheim umfasst das Gebiet des Stadt- und Landkreises Rosenheim mit dem Amtsgericht Rosenheim und dessen Zweigstellen in Bad Aibling und ehemaliger Zweigstelle Wasserburg am Inn. Rosenheim liegt am Ende des Inntals, 32 km nördlich von Kufstein, auf halber Strecke zwischen München und Salzburg mit Blick auf die nördliche Alpenkette am Fuße des Wendelstein. Zahlreiche Seen in der Umgebung und die Nähe zu den Alpen ermöglichen sowohl im Sommer wie im Winter zahlreiche sportliche Aktivitäten und Möglichkeiten zur Erholung. Dem Stadt- und Landkreis gehören derzeit ca. 310.000 Bürger und Bürgerinnen an.

Das Rosenheimer Rathaus

Blick zum Wendelstein

Unsere Satzung

Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein heißt Anwaltverein Rosenheim e. V. Er hat seinen Sitz in Rosenheim.

Zweck und Ziel ist die Zusammenfassung aller Rechtsanwältinnen und  Rechtsanwälte im Bezirk des Amtsgerichts Rosenheim.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern. Die Mitglieder unterstützen den Verein bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Ordentliches Mitglied kann jede(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin werden, dessen Kanzlei oder Zweigstelle ihren Sitz oder Niederlassung im Bezirk des Amtsgerichts Rosenheim hat.

Verbandszugehörigkeit
Der Anwaltverein Rosenheim e. V. gehört dem DAV-Landesverband Bayern und dem DAV als ordentliches Mitglied an.

Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Obmann, mindestens jedoch aus drei Vorstandsmitgliedern. Der 2. Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden in Fällen seiner Verhinderung. Die Mitglieder des Vorstands müssen ordentliche Mitglieder des Anwaltvereines Rosenheim sein.

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