Der AnwaltVerein Rosenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim direkte und schnelle Hilfsangebote. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des AnwaltVerein Rosenheim sind unabhängige Organe der Rechtspflege. Wir sind für Sie da – unabhängig von der staatlichen Hierarchie.
Bürgerservice
Engagierte Strafverteidiger organisieren einen Notdienst, der jederzeit in dringenden Fällen (Verhaftung, Durchsuchung o.ä.) telefonisch erreichbar ist.
Notdienst – Nummer: 0172 – 8 22 22 11
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des AnwaltVerein Rosenheim prüfen unabhängig Fälle staatlichen Machtmissbrauchs bis hin zur Gewalt durch die Polizei, ohne dass Sie Gefahr laufen, selbst wegen Ihrer Anzeige verfolgt zu werden. Der AnwaltVerein Rosenheim empfiehlt Ihnen Beratungsstellen, wo Sie kompetente Hilfe finden werden:
Polizeiliche Gewalt
Wer bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft Vorfälle anzeigt, bei denen nach Meinung des Anzeigeerstatters Polizeibeamte in rechtswidriger Weise Gewalt angewendet haben, begibt sich in die Gefahr, dass er selbst, wenn man ihm nicht glaubt, vom Anzeigeerstatter zum Beschuldigten wird. Wird seiner Anzeige nicht geglaubt, kann nämlich der Straftatbestand der “falschen Verdächtigung”, § 164 Strafgesetzbuch, erfüllt sein. Diesen Tatbestand kann aber nur erfüllen, wer den Sachverhalt einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Behörde, also etwa der Staatsanwaltschaft oder der Polizei, mitteilt.
Vor dem Hintergrund der aktuell verhandelten Vorfälle polizeilicher Gewalt hat der AnwaltVerein Rosenheim deshalb jetzt die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer polizeilicher Gewalt die Vorfälle juristisch prüfen lassen können, ohne Gefahr zu laufen, selbst zu Beschuldigten zu werden. Wer meint, Opfer rechtswidriger polizeilichen Gewalt geworden zu sein, kann sich an den AnwaltVerein Rosenheim wenden. Der AnwaltVerein Rosenheim vermittelt die Beratung durch einen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt, der dann das Opfer berät, wie der Vorgang ohne die Gefahr, dass der Anzeigeerstatter zum Beschuldigten wird, zu behandeln ist. Die Staatsanwaltschaft ist über die Einrichtung dieser Anlaufstelle unterrichtet und hat bekundet, dem Vorhaben positiv gegenüber zu stehen, wobei allerdings darauf hingewiesen wurde, dass die Staatsanwaltschaft originär zur Entgegennahme von Strafanzeigen zuständig ist.
Opfer polizeilicher Gewalt können sich schriftlich oder per E-Mail wenden an den Anwaltverein Rosenheim, Prinzregentenstraße 2, 83022 Rosenheim (info@anwaltverein-rosenheim.de)