Bestellerprinzip umgehen: So können Verbraucher sich schützen
In den umkämpften Wohnungsmärkten in den Großstädten war noch bis vor rund einem Jahr folgendes Prozedere gang und gäbe: Der Vermieter beauftragt einen Makler, der die Wohnung inseriert, und der Mieter zahlt die Provision. Das Bestellerprinzip sollte dem ein Ende setzen. Es soll nun derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Hin und wieder versuchen Makler oder Vermieter allerdings, das Bestellerprinzip zu umgehen. Wir erklären, wie Mieter sich schützen können.Besichtigungsgebühren, hohe Abschläge für ein paar Möbel, hohe