Wirtschaft

Die Mitbestimmung der Betriebsräte bei Entscheidungen des Unternehmens gehört zum Wesenskern des Arbeitsrechts und der Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland. Allerdings haben die Rechte zur Mitbestimmung, also die Mitwirkungs- und Informationsansprüche, Grenzen. Etwa wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt und eine entsprechende Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrats nicht stattfindet.