Mobilität

Je heftiger die Blase drückt, umso weniger wird auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Ist ein schmerzend dringender Harndrang jemals eine gültige Rechtfertigung für zu schnelles Fahren? In dieser Frage hat das OLG Hamm eine Entscheidung gefällt, die Blasenschwächlingen unter bestimmten Vorraussetzungen helfen könnte. Die Anwaltauskunft berichtet über einen drängenden Fall.